Nachspiel

Nachspiel
Nach|spiel ['na:xʃpi:l], das; -[e]s, -e:
unangenehme Folge, Nachwirkung einer Handlung, Angelegenheit:
die Sache wird noch ein gerichtliches Nachspiel haben.
Syn.: Konsequenz.

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Nach|spiel 〈n. 11
1. kurzes Theater- od. Musikstück als Abschluss eines größeren Stückes
2. 〈fig.〉 Folgen
● die Sache hatte ein gerichtliches \Nachspiel

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Nach|spiel, das; -[e]s, -e:
1. einem Bühnenwerk, Musikstück o. Ä. nachgestelltes kleineres, abschließendes Stück.
2. (beim Geschlechtsverkehr) dem eigentlichen Geschlechtsakt folgender, ihn abschließender Austausch von Zärtlichkeiten.
3. aus einem bestimmten Geschehen, Vorgang, einer Angelegenheit erwachsende unangenehme Folgen:
die Sache wird noch ein N. haben (ist noch nicht erledigt, nicht ausgestanden).

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I
Nachspiel,
 
beim Geschlechtsverkehr der Austausch von Zärtlichkeiten nach dem eigentlichen Geschlechtsakt. Das Nachspiel folgt der sexuellen Befriedigung und ermöglicht es den Partnern, sich ohne sexuellen »Leistungsdruck« einander liebevoll zuzuwenden; darüber hinaus bekunden sie mit einem zärtlichen Nachspiel auch ihre Zuneigung und Dankbarkeit dem anderen gegenüber. Manche Menschen mögen allerdings kein oder nur ein kurzes Nachspiel, weil sie die erlebte Sexualität lieber alleine nachempfinden möchten; wenn die jeweiligen Bedürfnisse zu weit auseinander liegen, sollte man mit dem Freund oder der Freundin offen darüber sprechen, um sich über die unterschiedlichen Erwartungen klar zu werden und den anderen besser zu verstehen.
II
Nachspiel,
 
Musik: ein abschließendes, selbstständiges Instrumentalstück (für Orgel am Ende des Gottesdienstes, für Orchester am Ende eines Opernaktes); von Bedeutung v. a. als Klaviernachspiel von Liedern oder Liederzyklen (z. B. R. Schumanns »Frauenliebe und -leben«, 1840).

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Nach|spiel, das; -[e]s, -e: 1. einem Bühnenwerk, Musikstück o. Ä. nachgestelltes kleineres, abschließendes Stück: das N. eines Dramas; Habedank macht immer sonderbare -e hinter jeder Strophe (Bobrowski, Mühle 156). 2. (beim Geschlechtsverkehr) dem eigentlichen Geschlechtsakt folgender, ihn abschließender Austausch von Zärtlichkeiten. 3. aus einem bestimmten Geschehen, Vorgang, einer Angelegenheit erwachsende unangenehme Folgen: ein gerichtliches, politisches N.; Die Neujahrsfeier hatte übrigens für einige von uns ein ernstes N. (Leonhard, Revolution 196); die Sache wird noch ein N. haben (ist noch nicht erledigt, nicht ausgestanden).

Universal-Lexikon. 2012.

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